Räder und Reifen:Non-RFT
Aufgrund des schlechten Fahrkomforts der RFT-Reifen (Runflat, SST) kommt oft die Frage auf, ob man stattdessen auch Non-RFT-Reifen verwenden kann. Viele Fahrer berichten von einer Verbesserung des Fahrkomforts, speziell bei kurzen Stößen. Man kann das auf die Spitze treiben, indem man größere Reifen als normal verwendet.
BMW empfiehlt zwar die Verwendung von Non-RFTs nicht, aber gerade in letzter Zeit werden auch beim E9x wieder Ausstattungen mit Non-RFTs angeboten. Das entkräftet zum Teil auch die Aussagen dahingehend, dass die Sicherheit des Fahrwerks bei Verwendung von Non-RFTs nicht gegeben sei, weil diese "zu weich" seien. Zwar ist es richtig, dass die Federn und Dämpfer aufgrund der härteren Stöße aufgrund der härteren Reifenflanken stärker ausgelegt sind, dennoch kann man ohne Bedenken Non-RFTs verwenden - und zwar mit dem selben Räder und Reifen:Luftdruck wie RFTs.
Oft wird in diesem Zusammenhang auch gefragt, ob die seitens BMW für RFTs verwendeten EH2+ Felgen auch mit Non-RFT-Reifen verwendet werden können. Die Antwort ist ja.
Zitat (Quelle):
Die Extended Hump Felge (EH2) unterstützt durch ihre spezielle Ausformung den Stabilitätseffekt dieses Rad-Reifen-Systems. Erkennungsmerkmal der EH2-Felgen sind die geänderten Humps (engl.= Höcker/Hügel); sie wurden an beiden Seiten der Felge weiter nach innen verlegt und höher ausgeführt. Das Tiefbett der Felge wanderte ebenfalls um einige Millimeter nach innen und wurde etwas tiefer. So wird verhindert, dass der Reifen auch in luftlosem Zustand von der Felge springt. Durchmesser, Winkel, Radien und Reifenaufsitz der EH2-Felge sind identisch mit herkömmlichen Felgen und damit hundertprozentig kompatibel mit den bisherigen Normalreifen. Damit bietet auch die Kombination aus EH2-Felge und Normalreifen einen – wenn auch geringeren – Sicherheitsgewinn für den Fahrer. Allerdings kann bei Normalreifen, je nach Flankenhöhe des Reifens, ab einem Luftdruck von ca. 0,3-0,6 bar trotz EH2-Felge das Abspringen des Reifens nicht mehr verhindert werden. In diesem Fall ist der Druckverlust auf Grund des platten Reifens auch mit bloßem Auge wieder erkennbar.
Das bedeutet, eine EH2 oder EH2+-Felge kann jederzeit auch mit einem Non-RFT-Reifen verwendet werden. Umgekehrt geht das auch, allerdings besteht ein Restrisiko, dass im Fall eines plötzlichen Druckverlusts (ein schleichender würde ja durch das RDC signalisiert) der Runflat-Reifen von der H2-Felge springt.
Rechtlich ist die Verwendung von Non-RFTs natürlich zulässig. Weder StVO noch StVZO kennen den Begriff überhaupt.
Da in neueren BMWs kein Platz mehr für ein Reserverrad ist, empfiehlt es sich jedoch, ein Reifenpannenset mitzuführen - obwohl auch das keineswegs vorgeschrieben ist.
Um diese Diskussion vorwegzunehmen: Es gibt immer wieder das Argument, dass ein Liegenbleiben auf der Autobahn mit einem Bußgeld belegt sei, wie z.B. bei einem leeren Tank.
Das ist aber nicht richtig, weil ein Verstoß gegen §18 Absatz 8 StVO unter Ziffer 84 Bußgeldkatalog nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit geahndet wird. Zur Fahrlässigkeit gehören vorhersehbare Ereignisse wie ein leerer Tank, nicht aber Notfälle oder Defekte am Fahrzeug, darunter auch platte Reifen.
Übrigens: Nehmen wir an, man bleibt mit leerem Tank auf der Autobahn liegen. Ein vorhandener Reservekanister berechtigt eben auch nicht zum Halt auf dem Seitenstreifen. Man hat in diesem Fall die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen, rechtzeitig nachzufüllen, und damit fahrlässig gehandelt. Insofern würde ein vorhandenes Reserverad ggf. auch nichts bringen.
Entscheidend für die Frage eines Bußgelds für Liegenbleiben wegen eines platten Reifens ist aber die Vorhersehbarkeit - und die ist anders als beim leeren Tank nicht gegeben. Ergo: Es gibt kein Bußgeld, weil es am Vorsatz bzw. an der Fahrlässigkeit mangelt.
Sysadm 15:34, 10. Jul. 2009 (UTC)