Räder und Reifen:Non-RFT: Unterschied zwischen den Versionen

Aus BMW Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Aufgrund des schlechten Fahrkomforts der RFT-Reifen (Runflat, SST) kommt oft die Frage auf, ob man stattdessen auch Non-RFT-Reifen verwenden kann. Viele Fahrer berichten von einer Verbesserung des Fahrkomforts, speziell bei kurzen Stößen.
Aufgrund des schlechten Fahrkomforts der RFT-Reifen (Runflat, SST) kommt oft die Frage auf, ob man stattdessen auch Non-RFT-Reifen verwenden kann. Viele Fahrer berichten von einer Verbesserung des Fahrkomforts, speziell bei kurzen Stößen.


BMW empfiehlt zwar die Verwendung von Non-RFTs nicht, aber gerade in letzter Zeit werden auch beim E9x wieder Ausstattungen mit Non-RFTs angeboten. Das entkräftet zum Teil auch die Aussagen dahingehend, dass die Sicherheit des Fahrwerks bei Verwendung von Non-RFTs nicht gegeben sei, weil diese "zu weich" seien. Zwar ist es richtig, dass die Federn und Dämpfer aufgrund der härteren Stöße aufgrund der härteren Reifenflanken stärker ausgelegt sind, dennoch kann man ohne Bedenken Non-RFTs verwenden - und zwar mit dem selben [[Raäder und Reifen:Luftdruck]] wie RFTs.
BMW empfiehlt zwar die Verwendung von Non-RFTs nicht, aber gerade in letzter Zeit werden auch beim E9x wieder Ausstattungen mit Non-RFTs angeboten. Das entkräftet zum Teil auch die Aussagen dahingehend, dass die Sicherheit des Fahrwerks bei Verwendung von Non-RFTs nicht gegeben sei, weil diese "zu weich" seien. Zwar ist es richtig, dass die Federn und Dämpfer aufgrund der härteren Stöße aufgrund der härteren Reifenflanken stärker ausgelegt sind, dennoch kann man ohne Bedenken Non-RFTs verwenden - und zwar mit dem selben [[Räder und Reifen:Luftdruck]] wie RFTs.


Rechtlich ist die Verwendung von Non-RFTs natürlich zulässig. Weder StVO noch StVZO kennen den Begriff überhaupt.
Rechtlich ist die Verwendung von Non-RFTs natürlich zulässig. Weder StVO noch StVZO kennen den Begriff überhaupt.

Version vom 4. Juli 2009, 12:20 Uhr

Aufgrund des schlechten Fahrkomforts der RFT-Reifen (Runflat, SST) kommt oft die Frage auf, ob man stattdessen auch Non-RFT-Reifen verwenden kann. Viele Fahrer berichten von einer Verbesserung des Fahrkomforts, speziell bei kurzen Stößen.

BMW empfiehlt zwar die Verwendung von Non-RFTs nicht, aber gerade in letzter Zeit werden auch beim E9x wieder Ausstattungen mit Non-RFTs angeboten. Das entkräftet zum Teil auch die Aussagen dahingehend, dass die Sicherheit des Fahrwerks bei Verwendung von Non-RFTs nicht gegeben sei, weil diese "zu weich" seien. Zwar ist es richtig, dass die Federn und Dämpfer aufgrund der härteren Stöße aufgrund der härteren Reifenflanken stärker ausgelegt sind, dennoch kann man ohne Bedenken Non-RFTs verwenden - und zwar mit dem selben Räder und Reifen:Luftdruck wie RFTs.

Rechtlich ist die Verwendung von Non-RFTs natürlich zulässig. Weder StVO noch StVZO kennen den Begriff überhaupt.

Da in neueren BMWs kein Platz mehr für ein Reserverrad ist, empfiehlt es sich jedoch, ein Reifenpannenset mitzuführen - obwohl auch das keineswegs vorgeschrieben ist.

Um diese Diskussion vorwegzunehmen: Es gibt immer wieder das Argument, dass ein Liegenbleiben auf der Autobahn mit einem Bußgeld belegt sei, wie z.B. bei einem leeren Tank.

Das ist aber nicht richtig, weil ein Verstoß gegen §18 Absatz 8 StVO unter Ziffer 84 Bußgeldkatalog nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit geahndet wird. Zur Fahrlässigkeit gehören vorhersehbare Ereignisse wie ein leerer Tank, nicht aber Notfälle oder Defekte am Fahrzeug, darunter auch platte Reifen.

Übrigens: Nehmen wir an, man bleibt mit leerem Tank auf der Autobahn liegen. Ein vorhandener Reservekanister berechtigt eben auch nicht zum Halt auf dem Seitenstreifen. Man hat in diesem Fall die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen, rechtzeitig nachzufüllen, und damit fahrlässig gehandelt. Insofern würde ein vorhandenes Reserverad ggf. auch nichts bringen.

Entscheidend für die Frage eines Bußgelds für Liegenbleiben wegen eines platten Reifens ist aber die Vorhersehbarkeit - und die ist anders als beim leeren Tank nicht gegeben. Ergo: Es gibt kein Bußgeld, weil es am Vorsatz bzw. an der Fahrlässigkeit mangelt.