Beleuchtung:Weißes Tagfahrlicht
Vorausgeschickt: Coronaringe sind Serie beim E92 (Coupe) / E93 (Cabrio). E90 (Limousine), E91 (Touring) haben nichts mit der Lösung vom Coupe und Cabrio zu tun.
Die Coronaringe wirken leicht verglichen mit den serienmäßigen Xenons leicht gelblich.
Coronaringe sind beim E92/E93 als 35 Watt H8 ausgeführt, ein Tausch gegen Birnen mit blauem Filter ist möglich, z.B. von MTec (Superwhite). Die MTecs sind einfach wesentlich weisser als die serienmässigen Tagfahrlichter, es sieht etwas edler aus (xenon-ähnlicher). Leider wirkt das Licht etwas dunkler, weil gelb einen stärkeren Blinzeleffekt auslöst. Obwohl das oft als Nachteil dargestellt wird, ist es m.E. bei Tagfahrlicht egal, denn auf die Ausleuchtung kommt es dabei nicht an. Mehr Leistung (z.B. 55 Watt statt 35 Watt) kann man nicht verbauen, weil die Elektronik dann einen Kurzschluß meldet.
Rechtliche Seite:
Die MTecs haben keine E-Nummer, sind also theoretisch ohne Zulassung. Allerdings gibt es da eine Lücke in der StVZO §22a, dort sind für alle möglichen Leuchten E-Nummern vorgeschrieben, nur nicht für Tagfahrlicht. In §49a wird aber Tagfahrlicht genannt, es ist also kein Versäumnis bei der Aufzählung. Es wird nur die R48 / R87 benannt, in dieser Norm geht es aber lediglich um die Abnahme der Lampen und die Anbauart, nicht um das Leuchtmittel selbst. Ein TÜV-Prüfer sagte mir, das sei eine Regelungslücke aufgrund der Hinzunahme von EU-Bestimmungen in das deutsche Gesetz.
Ich selbst benutze solche Lampen, weil es niemanden gefährdet (eine Blendung dürfte ausgeschlossen sein). Der TÜV-Prüfer meinte, das würde sowieso nie geprüft und wenn, wäre es nur eine Ordnungswidrigkeit, leichte Verstöße führen noch nicht zum Erlöschen der ABE.
Ein Zitat aus anderer Quelle:
"Laut Tatbestandskatalog Tatbestand 349136: Sie führten das Kraftfahrzeug und verstießen dabei gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen. § 49a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.2 BKat (B - 1) Bußgeld: 20,00 Euro, keine Punkte, kein Erlöschen der Betriebserlaubnis. Es kann aber in Einzelfaellen möglicherweise passieren, dass ein Polizist die Betriebserlaubnis erlöschen lässt, was eigentlich eine Gefährdung des Strassenverkehrs voraussetzt. Dann kämen 50 + 25 Euro auf Sie zu, 3 Punkte und möglicherweise die vorübergehende Stillegung des KFZ. Bei einem Unfall könnte sich die Versicherung weigern, den Schaden zu bezahlen, wenn die Betriebserlaubnis dadurch erloschen ist und das Standlicht in direkten Zusammenhang mit dem Unfall zu bringen ist. Erachte ich als unwahrscheinlich, aber ist generell nicht auszuschließen."
Und dieses Zitat bezog sich zudem noch auf den Einsatz für Fahrlicht!